Demokratie & Bürgerrechte

Das 1×1 der Wahlkabine

Der Wahltag ist der höchste Feiertag der Demokratie!
Duschen Sie sich und putzen Sie sich in der Früh die Zähne.
Nachdem Wahlen üblicherweise an einem Sonntag stattfinden, ist Ihre Einserpanier obligatorisch.
Hunde und Kinder sollten grundsätzlich daheim bleiben. Idealerweise spielen die miteinander.

Vier Wochen vor der Wahl erhalten Sie einen Brief vom Amt, in dem steht, wo Sie wählen gehen sollen. Nehmen Sie diese amtliche Information zur Wahl mit – dann geht es schneller. 
Außerdem brauchen Sie einen gültigen Ausweis, um sich zu identifizieren.

Wahlkarte

Wenn Sie nach dem 9. Juli 2019 umgezogen sind, sind Sie noch im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Sie müssen dann dort wählen, oder sich eine Wahlkarte besorgen. Diese können Sie schriftlich auf dem Gemeindeamt oder dem Magistratischen Bezirksamt bis zum 25. September beantragen. Persönlich sogar bis Freitag, den 27. September. Dann könnten Sie aber eigentlich auch gleich am Amt wählen.

Haben Sie eine Wahlkarte bestellt und sind aber am Wahltag zu Hause, müssen Sie die Wahlkarte (unausgefüllt) in Ihr Wahllokal mitbringen. Sie dürfen dann vor Ort wie gewohnt wählen, kriegen allerdings ein anderes Kuvert.

Im Wahllokal

Nachdem Sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt haben, werden die Wahlleiter*innen und Beisitzer*innen im Wählerverzeichnis überprüfen, ob Sie im richtigen Wahllokal sind und hier Ihre Stimme abgeben „dürfen“. Dazu tauschen Sie Zahlen aus – die aus dem Wähler*innen- und die aus dem Abstimmungsverzeichnis. Im Anschluss erhalten Sie von der Wahlleitung Ihren Stimmzettel und ein Kuvert.

In die Wahlkabine sollten Sie alleine gehen, um Ihr geheimes und persönliches Wahlrecht ausüben zu können. Wenn Sie aber ihr Baby oder Kleinkind mitnehmen, wird niemand etwas dagegen haben. Kritisch wird es bei Kindern, die schon lesen können: Die dürfen definitiv nicht mehr mit in die Wahlkabine.

(Vorzugs-)Stimme vergeben

Nachdem Sie sich für eine Partei entschieden haben, können Sie aus der Liste mit Namen, dem sogenannten Wahlvorschlag der Partei, Kandidat*innen auswählen, denen Sie eine Vorzugsstimme geben möchten. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben.

Aber was genau bedeutet jetzt diese Vorzugsstimme, wollen Sie wissen? Nun, jede Partei schlägt eine Liste mit Kandidierenden vor, welche bereit sind, ein Mandat im Nationalrat auszuüben. Da es im Nationalrat 183 Abgeordnete gibt, treten diese Kandidierenden für diese 183 Plätze an. Der Wahlvorschlag einer Partei ist immer durchnummeriert; sprich, je weiter oben, desto höher ist die Chance, dass der*die Kandidat*in einen Platz im Nationalrat bekommt. Mit genug Vorzugsstimmen können Kandidierende aber in ihrer Liste weiter aufsteigen und andere überholen. Allerdings müssen die Personen, die Sie wählen auch für die Partei kandidieren, die Sie angekreuzt haben.

Legen Sie den ausgefüllten (oder, wenn Sie „weiß“ wählen den unausgefüllten) Stimmzettel in das Kuvert und verschließen Sie dieses (picken Sie es aber bitte nicht zu). Dann erst sollten Sie die Wahlkabine verlassen.

Draußen dürfen Sie das verschlossene Kuvert selbst in die Urne werfen, auch wenn die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl in diesem Punkt für Verunsicherung gesorgt hat.
Eine erste Hochrechnung, wie die Wahl verlaufen ist, gibt es ab 18:00 Uhr im ORF.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Wahlsonntag!

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