Demokratie & Bürgerrechte

Kinder(haben)Rechte

Lange Zeit galten Kinder als Besitz der Eltern – in den meisten Fällen als Eigentum des pater familias oder Patriarchen. Erst mit dem 20. Jahrhundert, als nach und nach Kinder als selbstständige Personen eingestuft und eine allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde, kam auch die Kinderrechtsbewegung allmählich in Schwung. Vor allem das Entstehen der Vereinten Nationen (UN) und deren Nebenorgane, wie zum Beispiel das Kinderhilfswerk UNICEF, nach dem zweiten Weltkrieg, waren maßgeblich für die Menschenrechtsbewegung fördernd. 

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN die Kinderrechtskonvention (KRK), die von vielen Ländern, darunter auch Österreich, ratifiziert wurde. Einzig die USA haben die Konvention zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Somit hat die KRK in fast allen Ländern dieser Welt einen rechtsverbindlichen Charakter. 2011 wurden Teilrechte aus der KRK in der österreichischen Verfassung verankert. Kritiker bemängelten jedoch die Tatsache, dass mit dieser Verordnung nicht die gesamte KRK Verfassungsrang bekäme, sondern nur gewisse Rechte. 

Warum wir Kinderrechte brauchen

Kinder haben aufgrund ihres Alters, ihrer Statur und Fähigkeiten besondere Bedürfnisse, die sich von Erwachsenen unterscheiden. Aus diesen Bedürfnissen lassen sich gesonderte Rechte herleiten. Mit der Ratifizierung der KRK verpflichten sich Staaten Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihr Wohl in allen Entscheidungen zu berücksichtigen.  Es sind vorrangig die Staaten, die im Auftrag sind, Kinderrechte zu schützen und zu fördern. Darüber hinaus gilt diese Verantwortung aber auch den Eltern oder dem rechtlichen Vormund des Kindes. Kinder haben ein Anrecht auf ihre Kindheit, diese muss beschützt werden. Die Konvention legt fest, wie dieser Schutz auszusehen hat.

Die vier Grundprinzipien 

Die KRK umfasst insgesamt 54 Artikel. Darüber hinaus besteht noch ein Zusatzprotokoll zur „Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“, „gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern“ und „zum Individualbeschwerdeverfahren“. Artikel 1 definiert Kinder und Jugendliche folgendermaßen: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ 

Der KRK liegen sogenannte general principles zugrunde:

1. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Artikel 2) 
Ähnlich wie bei der universellen Deklaration der Menschenrechte, gilt die Kinderrechtskonvention ausnahmslos allen Kindern dieser Erde – ungeachtet von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Sprache. Die Staaten verpflichten sich dazu, Kinder vor jeglicher Diskriminierung zu schützen. 

2. Kindeswohl (Artikel 3) 
Alle Maßnahmen auf allen öffentlichen und privaten Ebenen, die sich auch auf das Kind auswirken, müssen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen. Der Staat verpflichtet sich zudem dazu, den Schutz und die Fürsorge von Kindern zu gewährleisten. 

3. Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6)
Dieser recht selbsterklärende Artikel sieht das Recht eines jeden Kindes auf Leben, Überleben und Weiterentwicklung vor. 

4. Achtung vor der Achtung des Kindes (Artikel 12)
Die KRK sichert jedem Kind die Fähigkeit zu, seine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu äußern, wenn es um Angelegenheiten geht, die das Kind betreffen. 

Darüber hinaus räumt die KRK allen Kindern diverse weitere Rechte ein, wie zum Beispiel das Recht auf Familie, Freizeit, Bildung und gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor jeglicher Ausbeutung. 

Kinderrechte sind gefährdet
Anteil Kinder, die nicht erreicht werden können |

Durch die derzeitige Covid-19 Krise werden Kinderrechte besonders gefährdet. Vor allem Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien treffen die beinahe weltweiten Schulschließungen hart. Laut UNICEF können mindestens 463 Millionen Kinder nicht durch die diversen Distance-Learning-Programme erreicht werden. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Kindern das Recht auf Bildung weiterhin zu gewährleisten. Die Pandemie birgt aber auch weitere Risiken für Kinder, wie zum Beispiel die erhöhte Gefahr von sexueller Ausbeutung und erschwerte gesundheitliche Betreuung.

Die Tatsache, dass es neben der universellen Deklaration auch eine eigene Kinderrechtskonvention gibt, ist eine der größten humanistischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Kinder haben besondere Bedürfnisse und Rechte und es liegt an uns, diese zu verteidigen. Falls Sie selbst Kinder in Ihrem Umfeld haben, so ist unser Rat: Reden Sie mit Kindern über ihre Rechte!

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