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Liebe ohne Grenzen

Selten war „Liebe ohne Grenzen“ so ein zentrales Thema: Zahlreiche Medien im In- und Ausland berichten von der Liebe in Zeiten des Coronavirus, von Hürden, die sich plötzlich für Paare auftun und unüberwindbar scheinen, von (ungeplanten) Fernbeziehungen. Doch was für tausende Paare ein vorübergehender Ausnahmezustand ist, ist für binationale Paare alltäglich. Sie begegnen nicht nur in Krisenzeiten enormen Hürden.

Um gemeinsam in Österreich leben zu dürfen, sind grundsätzlich viele Auflagen zu erfüllen, z.B. ein Einkommen von ca. 1.500 € netto oder eine A1-Deutschprüfung. Doch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen binationale Familien aktuell vor noch extreme Herausforderungen; sie sind von der Schließung der Grenzen und dem Verlust von Arbeitsplätzen besonders betroffen.
Die ersten E-Mails erreichten uns ziemlich schnell nachdem jeglicher Flugverkehr nach Österreich eingestellt wurde. Es gab eine große Rückholaktion des Außenministeriums von tausenden österreichischen Staatsangehörigen aus vielen unterschiedlichen Ländern. Nicht-österreichische Staatsangehörige, die über Familienmitglieder in Österreich und einen Aufenthaltstitel verfügten, wurden jedoch kaum berücksichtigt. In einem Artikel der Tageszeitung derStandard meinte BMeiA-Sprecher Peter Guschelbauer, dass Menschen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich zwar mitgenommen werden können, jedoch nur dann, wenn im Flugzeug noch freie Plätze wären. Auf der eigens eingerichteten Heimflug-Plattform konnten sich nicht-österreichische Staatsangehörige nur dann registrieren, wenn sie eine*n österr. Angehörigen als Begleitperson angeben konnten.

Eine Klientin schaffte es dennoch ihren Mann auf der Liste der Heimflüge registrieren zu lassen. Da er alleine verreist war, konnte er keine „Begleitperson“ vorweisen. Tägliche Anrufe beim Außenministerium, inständiges Bitten und Betteln halfen, damit eine zuständige Person ihn auf die Liste setzte. Andere hatten leider nicht so viel Erfolg. Ein Vater der nicht weiß, wann er sein (minderjähriges) Kind wiedersehen wird, weil seine Frau noch keinen Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt hat – das Kind ist zwar österreichischer Staatsangehöriger, aber die Mutter kann es nicht begleiten, weil sie (noch) kein Aufenthaltsrecht in Österreich hat. Somit bleibt die Familie bis auf weiteres getrennt. Visa zur Einreise, die bereits genehmigt wurden, weil ein gültiger Aufenthaltstitel (nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) erteilt wurde, werden nicht verlängert und verfallen.

Ratlosigkeit und Verzweiflung

Durch die Schließungen der Behörden und Botschaften bzw. die Umstellung auf Notbetrieb sind nach wie vor viele Paare und Familien ratlos, wann und ob sie ihre Partner*innen je wieder sehen. Wurde der Antrag auf Familienzusammenführung schon eingereicht, wissen viele binationale Paare jetzt nicht, ob dieser bearbeitet werden kann – was, wenn es aufgrund der Covid-19-Maßnahmen kein Einkommen mehr gibt? Müssen die Voraussetzungen auf das nötige Mindestgehalt erneut nachgewiesen werden? Werden die Behörden die derzeitige Situation berücksichtigen? Gibt es Ausnahmebestimmungen? Viele berechtigte Fragen tauchen bei uns auf, die auch wir momentan noch nicht beantworten können.

Die Verzweiflung bei binationalen Paaren und Familien steigt. Zu den ohnehin sehr strengen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel „Familienangehörige*r“ kommt jetzt zusätzlich die Sorge, wie lange die Trennung dauern wird und ob die Voraussetzungen nach wie vor noch zu erreichen sind.

Der Schutz des Familienlebens muss in dieser unsicheren Zeit über dem Interesse an einem geordneten Fremdenwesen stehen.

Die Initiative Ehe ohne Grenzen fordert auf, in dieser Krisensituation niemanden zurückzulassen und Familien nicht zu trennen!

Die Initiative Ehe ohne Grenzen kämpft gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern. Das Hauptziel der Initiative ist die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und Lebensgemeinschaften.

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