Fragen über Fragen stellen sich den interessierten Bürger*innen, wenn es darum geht, was denn die COFAG eigentlich macht. Wobei, was sie macht, ist schnell erklärt: Ihr Auftrag ist die „Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen“ dienen. Das heißt, die COFAG verteilt bis zu 15 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für Unternehmen zur Verfügung stellt.
Wie entstand die COFAG?
Bereits am 19. Februar 2020 trug die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr die SASR Alpha Einundsiebzigste Beteiligungsverwaltungs GmbH ins Firmenbuch ein. Am 31. März verkaufte diese die GmbH an die Abbaumanagementgesellschaft (Abbag) des Bundes, diese benannte den Neukauf in COFAG um.
Die AUA hat ein Aua!
Bald nach dem Lockdown Mitte März war klar, dass sich erste Unternehmen im Sturzflug befinden. Die Austrian Airlines AG (AUA) war eines dieser Unternehmen und dennoch war sie noch gewillt, dem Vorstand Bonuszahlungen zu liefern. Dies zog die AUA nach Kritik aber wieder zurück.
Der AUA wurde von der Bundesregierung am 8. Juni ein Rettungspaket in Höhe von 600 Millionen Euro in Aussicht gestellt. 150 Millionen davon als aus Steuergeld finanzierter Zuschuss, 300 Millionen Euro als Bankenkredite (mit Haftung durch die Republik) und 150 Millionen Euro stellt die Lufthansa zur Verfügung. Im Gegenzug dafür soll der Standort Wien als Hauptquartier und Drehkreuz erhalten bleiben, die Flotte in Zukunft weniger Treibhausgase ausstoßen und Inlandsflüge sollen auf die Bahn verlagert werden. Die genauen Vertragsbedingungen blieben allerdings geheim.
Sepp Schellhorn, Abgeordneter der Neos, wollte am 16. Juni mittels einer parlamentarischen Anfrage an Finanzminister Blümel wissen, wie und in welchem Umfang eine Offenlegung des Kreditvertrages zwischen der Austrian Airlines AG und der Republik Österreich passieren kann. Acht Wochen später kam die eher ernüchternde Antwort aus dem Finanzministerium: Die Vertragsparteien sind die ÖBAG Österreichische Beteiligungs AG bzw. COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH COFAG, daher betreffen die Fragen operative Geschäftsangelegenheiten der Gesellschaften und nicht die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Was ich nicht weiß, macht andere nicht heiß!
Das Interpellationsrecht greift bei dieser Anfrage laut dem Bundesminister für Finanzen nicht. Dieses Recht besagt nach Artikel 52, Abs. 1 B-VG, dass der Nationalrat und Bundesrat die Befugnis haben, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen. In Abs. 2 sind zusätzlich Interpellationsrechte für Unternehmungen festgelegt, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Laut einer Anfrage beim Rechnungshof fällt die COFAG unter ihre Prüfzuständigkeit. Aber, erfährt das Bundesministerium für Finanzen eigentlich, was die COFAG macht?
Sie sollte es. Denn laut einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen besteht für die COFAG eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesminister für Finanzen. Zu gewählten Stichtagen hat die COFAG dem Bundesminister für Finanzen gewährte Fixkostenzuschüsse mitzuteilen und auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Richtlinien der Verordnung zu prüfen. Halten wir fest: Die COFAG muss dem Finanzministerium berichten, die COFAG fällt unter die Prüfzuständigkeit vom Rechnungshof, jedoch erfährt niemand Details zu Vertragsbedingungen, weil diese laut Finanzministerium operative Geschäftsangelegenheiten der Gesellschaften sind.
Es wäre ja ein guter Zeitpunkt, die Rettungsverträge zwischen Öbag/Cofag und Austrian bzw. die Vereinbarungen von Republik und Lufthansa offenzulegen.
— Georg Renner (@georg_renner) August 19, 2020
Auch das Forum Informationsfreiheit hat am 8. Juni gemäß Auskunftspflichtgesetz um den Wortlaut der geschlossenen Vereinbarung gebeten. Das Finanzministerium antwortete ähnlich wie bei der oben genannten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage.
Alles klar?
Nein. Es bleibt weiterhin unklar, was die AUA und die Republik Österreich eigentlich genau vereinbart haben. Dieses Vorgehen ist nicht nur beim erwähnten Beispiel problematisch. Je weiter man staatliches Handeln auslagert, desto weniger faktische Transparenz gibt es – was das Beispiel COFAG illustriert. Wofür die österreichischen Steuerzahler*innen 150 Millionen Euro bezahlen und für weitere 300 Millionen Euro die Haftung übernehmen sollen, bleibt durch dieses Auslagerungs-Konstrukt weitgehend unklar und unkontrolliert. Ein transparenter, verantwortungsvoller Staat sieht anders aus! Daher warten wir alle gespannt auf das groß angekündigte Informationsfreiheitsgesetz.